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   KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96   

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https://dejure.org/1998,3460
KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96 (https://dejure.org/1998,3460)
KG, Entscheidung vom 05.03.1998 - 8 U 7326/96 (https://dejure.org/1998,3460)
KG, Entscheidung vom 05. März 1998 - 8 U 7326/96 (https://dejure.org/1998,3460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 566, 537
    Wahrung der Schriftform bei mehreren Schriftstücken; Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften; Höhe der Fensterbrüstungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 943
  • NZM 1998, 369
  • NZM 2001, 304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96
    Dazu beruft sich der Kläger nunmehr auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1597 (NJW 1998, 58 ff. = GE 1997, 1518).

    Wie der Bundesgerichtshof inzwischen klargestellt hat, setzt die Wahrung der Schriftform nicht notwendig eine körperliche Verbindung der einzelnen Seiten des Mietvertrages voraus, vielmehr kann die erforderliche Einheitlichkeit der Urkunde auch auf andere Weise, z.B. durch eine einheitliche Gestaltung, erzielt werden (BGH in GE 1997, 1518 ff.).

  • BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65

    unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>,

    Auszug aus KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96
    Zwar kann auch die Gefährlichkeit einer Sache einen Mangel der Mietsache darstellen, wenn diese nur unter Hinnahme der Möglichkeit benutzt werden kann, dass sich die Gefahr jederzeit verwirklichen kann (vgl. RGZ 81, 200, 202; BGH in WM 1968, 1306; BGH in NJW 1968, 885, NJW 1972, 944 und NJW 1963, 1449).
  • BGH, 27.03.1972 - VIII ZR 177/70

    Vertragsschluß - Mieträume - Pachträume - Gefahrenquelle - Mangel - Selbes

    Auszug aus KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96
    Zwar kann auch die Gefährlichkeit einer Sache einen Mangel der Mietsache darstellen, wenn diese nur unter Hinnahme der Möglichkeit benutzt werden kann, dass sich die Gefahr jederzeit verwirklichen kann (vgl. RGZ 81, 200, 202; BGH in WM 1968, 1306; BGH in NJW 1968, 885, NJW 1972, 944 und NJW 1963, 1449).
  • BGH, 01.04.1963 - VIII ZR 257/61
    Auszug aus KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96
    Zwar kann auch die Gefährlichkeit einer Sache einen Mangel der Mietsache darstellen, wenn diese nur unter Hinnahme der Möglichkeit benutzt werden kann, dass sich die Gefahr jederzeit verwirklichen kann (vgl. RGZ 81, 200, 202; BGH in WM 1968, 1306; BGH in NJW 1968, 885, NJW 1972, 944 und NJW 1963, 1449).
  • OLG Hamm, 25.03.1987 - 30 REMiet 1/86

    Verseuchung des Untergrunds einer Mietwohnung durch giftige Chemikalien als

    Auszug aus KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96
    Es darf sich allerdings nicht um eine ganz fern liegende Gefahr handeln (vgl. OLG Hamm in ZMR 1987, 267 ; LG Hannover in NJW-RR 1990, 972 ).
  • BGH, 10.07.1968 - VIII ZR 180/66

    Fehlerhaftigkeit einer Pachtsache bei Stilllegung eines Flugbetriebes - Bauverbot

    Auszug aus KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96
    Zwar kann auch die Gefährlichkeit einer Sache einen Mangel der Mietsache darstellen, wenn diese nur unter Hinnahme der Möglichkeit benutzt werden kann, dass sich die Gefahr jederzeit verwirklichen kann (vgl. RGZ 81, 200, 202; BGH in WM 1968, 1306; BGH in NJW 1968, 885, NJW 1972, 944 und NJW 1963, 1449).
  • RG, 14.01.1913 - III 268/12

    Haftung aus Mängeln der Mietsache

    Auszug aus KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96
    Zwar kann auch die Gefährlichkeit einer Sache einen Mangel der Mietsache darstellen, wenn diese nur unter Hinnahme der Möglichkeit benutzt werden kann, dass sich die Gefahr jederzeit verwirklichen kann (vgl. RGZ 81, 200, 202; BGH in WM 1968, 1306; BGH in NJW 1968, 885, NJW 1972, 944 und NJW 1963, 1449).
  • LG Hannover, 25.04.1990 - 11 S 358/89
    Auszug aus KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96
    Es darf sich allerdings nicht um eine ganz fern liegende Gefahr handeln (vgl. OLG Hamm in ZMR 1987, 267 ; LG Hannover in NJW-RR 1990, 972 ).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96
    In Bezug auf Nachträge ist stets entschieden worden, dass diese ebenfalls bei einer hinreichenden inhaltlichen Bezugnahme auch ohne feste Verbindung wirksam werden können, sofern sie ihrerseits formwirksam sind (vgl. BGH in NJW-RR 1988, 201, 202; NJW-RR 1990, 518 ; NJW-RR 1992, 654, 655; NJW 1992, 2283, 2284).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96
    In Bezug auf Nachträge ist stets entschieden worden, dass diese ebenfalls bei einer hinreichenden inhaltlichen Bezugnahme auch ohne feste Verbindung wirksam werden können, sofern sie ihrerseits formwirksam sind (vgl. BGH in NJW-RR 1988, 201, 202; NJW-RR 1990, 518 ; NJW-RR 1992, 654, 655; NJW 1992, 2283, 2284).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 175/90

    Schriftform des Mietvertrages; Nachtragsurkunde

  • BGH, 11.11.1987 - VIII ZR 326/86

    Wahrung der Schriftform durch Nachtrag zum Grundstücksmietvertrag

  • KG, 29.01.1998 - 8 U 6218/96

    Mietvertrag aus mehreren Teilen als einheitliche Urkunde im Sinne des § 126 BGB

  • LG Bonn, 29.03.2021 - 9 O 155/20
    Dementsprechend genügt es bei Nachträgen zu Mietverträgen selbst für die gesetzliche Schriftform des gesamten Vertragswerks, wenn die Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung des Nachtrags bei dem verbleiben, was früher bereits formgültig niedergelegt war; Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass die neue Urkunde ebenfalls von beiden Parteien unterzeichnet ist." (vgl. Einsele, aaO., Rn.9; NJW-RR 1998, 943).
  • KG, 28.10.2002 - 8 U 213/01

    Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses über Büroräume einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine einheitliche Urkunde i.S. von § 126 BGB auch dann vorliegen, wenn die einzelnen Seiten der Urkunde nicht körperlich miteinander verbunden sind, aber entweder durch die einheitliche Gestaltung der Urkunde wie etwa Paginierung und fortlaufende Nummerierung der Vertragsregelungen oder durch die wechselseitigen Bezugnahmen der Regelungen auf den einzelnen Blättern der Urkunde eine inhaltliche Verknüpfung hergestellt wird (Senatsurteil vom 29.01.98- 8 U 6218/96, KG - Report 1998, 154; Senatsurteil vom 05.03.98 8 U 7326/96, NJW-RR 1998, 943; Senatsurteil vom 25.01.99 - 8 U 2822/97; KG- Report 2000, 235).
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